Service für Waagen
Egal welcher Typ von preisrechnender Ladenwaage eingesetzt wird – eine korrekte Messung durch diese Geräte ist von höchster Wichtigkeit.
Waage Kalibrieren ?
Die Kalibrierung einer Waage erfolgt durch uns, wenn diese nicht mehr den Anforderungen des Gesetzgebers entspricht. Das erfahren Sie durch eine Prüfung des Eichamtes was im Zuge einer Kontrolle diesen Fehler feststellt. Da dieser Ablauf zusätzliche Kosten für Sie verursacht, empfehlen wir die regelmäßige Überprüfung der Waage durch unseren Service. Wir empfehlen als Zeitpunkt den Beginn des Jahres, in dem die Waage bis zum Ende des Jahres vom Eichamt erneut geeicht werden muss.
Waage Eichen ?
Die Prüfung auf Einhaltung der rechtlichen Vorschriften, insbesondere der Eich-Toleranzen (Eichfehlergrenzen) nach dem Eichgesetz.
Die Eichung der Waage erfolgt ausschließlich durch das Eichamt. Hierfür gibt es verschiedne Abläufe.
Das Eichamt besucht Sie vor Ort und führt die Eichung direkt vor Ort durch.
Sie nehmen Ihre Waage (wenn die Bauform einen Transport zulässt) und stellen diese selbst zur Eichung im zuständigen Eichamt vor.
Sie bringen die Waage zum Kalibrieren zu uns und wir veranslassen die Eichung durch das Eichamt.
Wann muss Ihre Waage geeicht werden?
Nach der EU-Richtlinie 93/68/EWG müssen Waagen amtlich geeicht werden
- wenn sie sich im geschäftlichen Verkehr befinden und der Preis einer Ware durch die Wägung bestimmt wird
- wenn sie zur Herstellung von Arzneimitteln in Apotheken sowie zu Analysen im medizinischen und pharmazeutischen Bereich herangezogen werden
- wenn sie zu amtlichen Zwecken bei der Ermittlung von Gebühren, Zöllen und Strafen und bei Sachverständigen-Gutachten für Gerichte eingesetzt werden
- wenn sie zur Herstellung von Fertigverpackungen dienen.
Wann sind Ihre Waagen zur Eichung zugelassen?
Die Eichfähigkeit einer Waage wird durch die Bauartzulassung dokumentiert.
Dazu wird die Waage von einer Bundesanstalt (meist ein metrologisches Staats-Institut) vorab einer mess- und gerätespezifischen Prüfung unterzogen. Erhält die Waage ihre Zulassung, wird sie durch das in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) gültige EG-Bauartzulassungs-Zertifikat (EC-Type-approval certificate) dokumentiert.
Ob Ihre Waage bereits vom Werk aus eichfähig ist, erkennen Sie an dem, in Verbindung mit dem EG-Konformitätszeichen (CE-Zeichen) angebrachten grünen Messtechnikaufkleber.
Wie lange ist eine Waagen Eichung gültig?
Die Gültigkeitsdauer einer Waagen Eichung beträgt bei Waagen grundsätzlich zwei Jahre und bei Gewichtstücken vier Jahre. Davon ausgenommen sind Waagen…
- mit einer Höchstlast von 3000 kg und mehr: Gültigkeitsdauer 3 Jahre
- nicht selbst einspielende Handelswaagen mit einer Höchstlast kleiner 50 kg: Gültigkeitsdauer 4 Jahre
- nicht selbst einspielende Fein- und Präzisionswaagen: Gültigkeitsdauer 4 Jahre
- Personen- und Säuglingswaagen: Gültigkeitsdauer 4 Jahre
- Personenwaagen, wenn sie nicht in Krankenhäusern aufgestellt sind: unbefristet
- Kontrollwaagen: Gültigkeitsdauer 1 Jahr
Die Eichgültigkeitsdauer beginnt jeweils mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem das Messgerät zuletzt geeicht wurde.
Wann erlischt eine Waagen-Eichung vorzeitig?
Die Gültigkeit einer Waagen Eichung erlischt dann vorzeitig, …
- wenn Ihre Waage die Verkehrsfehlergrenzen nicht einhält.
- wenn an Ihrer Waage ein Eingriff vorgenommen wird, der Einfluss auf die messtechnischen Eigenschaften des Gerätes haben kann oder seinen Verwendungsbereich erweitert bzw. beschränkt.
- wenn die vorgeschriebene Bezeichnung Ihrer Waage geändert oder eine unzulässige Bezeichnung, Aufschrift, Messgröße, Einteilung oder Hervorhebung einer Einteilung angebracht wird.
- wenn der Hauptstempel oder ein Sicherungsstempel unkenntlich, entwertet oder von Ihrer Waage entfernt worden ist.
- wenn Ihre Waage mit einer Zusatzeinrichtung verbunden wird, deren Anfügung nicht zulässig ist oder
- wenn das Inverkehrbringen, die Inbetriebnahme, die Verwendung oder die Bereithaltung Ihrer Waage untersagt oder einstweilen verboten worden ist.
Gesetz über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt, ihre Verwendung und Eichung sowie über Fertigpackungen
Verordnung über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt sowie über ihre Verwendung und Eichung