Countdown zum TSE Upgrade
TSE (Technische SicherheitsEinrichtung)
Zum Erfüllen der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV), benötigt jedes NARAMIS Kassensystem eine TSE.
Allgemeine Informationen zur Kassensicherungsverordnung finden Sie hier.
Informationen zur Fristverlängerung finden Sie auch hier.
Die TSE ist eine Hardwareerweiterung. Diese wird bei NARAMIS Kassensystemen in der Bauform USB ausgeliefert. Die NARAMIS TSE hat ein Zertifikat mit einer Gültigkeit von 5 Jahren.
Jede Installation benötigt eine TSE. Bei Verbundkassen ist im Verbund nur eine TSE am Hauptgerät erforderlich.
Hinweise zur Zertifizierung
Jede TSE verfügt über das notwendige Zertifikat, was zur Signierung von Verkaufsvorgängen am Kassensystem verwendet wird. Die TSE wird für den Kunden personalisiert. Die Kassensoftware wird ebenfalls mit der TSE in der Konfiguration fest verbunden. Somit ergibt die Kasse oder der Kassenverbund eine Einheit. Damit erhalten Sie eine rechtskonforme Signierung der Belege.
Eine einzelne Zertifizierung der Kassensoftware gibt es nicht.
Die Zertifizierungspflicht beschränkt sich auf die technische Sicherheitseinrichtung, eine Zertifizierung des gesamten Kassensystems selbst ist nicht vorgesehen. Ein Kassensystem muss ab dem 1. Januar 2020 über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen und diese über eine definierte Schnittstelle einbinden.
Quelle: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Voraussetzungen zur Funktion
- Die Kasse verfügt mindestens über die Softwareversion 3.0.0
- Die Kasse verwendet das Betriebssystem Windows 7 PosReady oder höher (Windows XP wird nicht unterstützt)
- Das Gerät verfügt über einen freien USB Port für den Anschluss der TSE
Aktuelle Software erhalten (Update)
Alle Kunden mit einem aktiven Software – Updatevertrag können auf die aktuelle TSE Version, upgedatet werden. (Voraussetzung ist das richtige Betriebssystem!) Die Ausführung erfolgt nach Terminvereinbarung, in der Regel per Fernwartung durch unseren technischen Support. Der Aufwand für das Softwareupdate wird ggf. durch einen bestehenden Supportvertrag abgedeckt. Wenn Sie keinen Supportvertrag haben, dann erfolgt die Berechnung für das Update nach dem tatsächlichen Aufwand.
Die Dauer zur Durchführung des Updates richtet sich nach der Größe der Installation, sowie die Anzahl der vorhandenen Geräte im Kassenverbund. Ebenfalls spielt die Geschwindigkeit des Internetzugangs eine Rolle.
Bei einem Update der Software, bringt unser Support ggf. auch die Hardwarekomponenten auf den aktuellen Softwarestand. Das gewährleistet einen reibungslosen Betrieb zwischen Software und Hardware.
Sollten Sie keinen Software – Updatevertrag haben, ist das Update auf die TSE Version natürlich nicht ausgeschlossen. Ein Software – Updatevertrag kann nachträglich gebucht und aktiviert werden. Die Kosten hierfür richten sich nach dem Alter des Kassensystems (Erstauslieferung).
Die aktuelle Softwareversion und das Datum der Erstauslieferung der Lizenz finden Sie im INFO Fenster das Sie nach einem Klick auf das NARAMIS Logo rechts oben in der Kassenanwendung erhalten.
Bei Kunden, die das Kassensystem innerhalb der letzten 365 Tage erworben haben, ist der Sofware – Updatevertrag aktiv. Dieser ist bei Neukauf des Systems für die Dauer von 1 Jahr mit enthalten.
TSE und Update bestellen
Für die Bestellung der TSE und dem Update, haben wir eine eigene Bestellseite eingeführt, über die Sie bestellen können.
Bitte rechnen Sie nach der Bestellung damit, das es zu längeren Lieferzeiten kommen kann. Zum einen hängt das mit der hohen Anzahl an Bestellungen zusammen und zum anderen mit der schwierigen Verfügbarkeit der TSE Hardware. Wir bitten Sie darum, die Bestellung der TSE nicht bis zum letzten Moment aufzuschieben. Es ist dann nicht gewährleistet, das Sie die TSE innerhalb der vorgegebenen Frist erhalten.
Für die Bundesländer, in denen ein Aufschub für die TSE Lieferung gilt (Nordrhein-Westfalen, Bayern, Hessen, Niedersachsen und Hamburg (Stand: 21.07.2020) muss die Bestellung der TSE ebenfalls spätestens bis zum 30.09.2020 erfolgen. Nur dann werden die Finanzverwaltungen der fünf Länder nach Maßgabe der jeweiligen Ländererlasse Kassensysteme bis zum 31. März 2021 auch weiterhin nicht beanstanden.
Alle Auskünfte auf unserer Seite wurden besten Wissens recherchiert. Jedoch weisen wir darauf hin, das diese Auskünfte nicht rechtsverbindlich sind. Wir erfüllen keinerlei steuerlich beratende Tätigkeiten. Vergewissern Sie sich immer beim Gesetzgeber und bei Ihrem Steuerberater.