Bei uns erhalten Sie die richtige TSE für ihr Kassensystem.
Erstausstattung neuer Kassensysteme
TSE Tausch bei Kassenverkauf
TSE Tausch bei Inhaberwechsel
Austausch abgelaufener TSE Lizenzen
Der Weg zur TSE ...
Verzicht zur Aufbewahrung von Kassenstreifen
Datenzugriff §147 Abs. 6AO (GDPdU)
Übergangsregelung wird nicht verlängert
- Einzelaufzeichnung
- Speicherung
- Datenexportfunktion
haben
GoBD
Die GoBD ersetzen folgende bisherige BMF-Schreiben, die veraltet und technisch überholt sind:
„Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS)“
„Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)“
„Fragen und Antworten zum Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung“
Fristablauf - BMF 26.11.2010 ab 01.01.2017
- Einzelaufzeichnung
- Speicherung
- Datenexportfunktion
Anpassung Kassengesetzt (Kassennachschau)
Der Kassen-Nachschau unterliegen u. a. elektronische oder computergestützte Kassensysteme oder Registrierkassen, App-Systeme, Waagen mit Registrierkassenfunktion, Taxameter, Wegstreckenzähler, Geldspielgeräte und offene Ladenkassen.
Neuregelung GoBD zum Schreiben von 2014
Kassengesetz 2020
- Belegausgabepflicht
- Meldepflicht für Kassensysteme
Übergangsregelung bis 2022
Voraussetzung:
Die Kasse entspricht zwar den aktuellen Anforderungen, ist aber baubedingt nicht mit einer zertifizierten Sicherungseinrichtung aufrüstbar und erfüllt die Anforderungen des § 146a AO ab 2020 nicht.
Letzte Übergangsfrist ist ausgelaufen
Registrierkassen ohne gültige TSE dürfen nicht mehr eingesetzt werden.
TSE Lizenzablauf und Ausfall der TSE
Eine TSE hat eine begrenzte Laufzeit (3 Jahre oder 5 Jahre). Diese bestimmt die Gültigkeit des Zertifikats, was sich auf der TSE befindet. Die Laufzeit hat nichts mit dem tatsächlichen Inbetriebnahmedatum der TSE zu tun. Mit Ablauf des Zertifikates muss die TSE erneuert werden.
Achten Sie bei Ihrem Kassensystem immer auf die Laufzeit der TSE. Je nach Hersteller finden Sie das Datum an unterschiedlichen Stellen. Bei einigen Systemen wird das Datum beispielsweise auf dem täglichen Z-Bon ausgedruckt.
Sollte die TSE einen Fehler haben, dann wird das auf jedem Verkaufsbon gekennzeichnet. Hier ist unmittelbar Handlungsbedarf erforderlich. Eine ausgefallene TSE muss zeitnah wieder in Betrieb genommen werden. Wird hier nichts unternommen, kann das als formeller Fehler bei einer Betriebsprüfung gewertet werden. Diese Ausfälle werden protokolliert und sind auch Jahre später bei einer Betriebsprüfung ersichtlich.