Allgemeine Informationen zur Mehrwertsteuererhöhung
Voraussichtlich erfolgt keine weitere Verlängerung der befristeten Mehrwertsteuersenkung. Diese galt für erbrachte Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen. Die Bundesregierung hatte diese Verlängerung zuletzt befristet bis zum 31.12.2023 beschlossen. (BMF Schreiben 2022/1169183 vom 21.11.2022).
Somit muss für Speisen die im Restaurant verzehrt werden, ab dem 01.01.2024 die Mehrwertsteuer auf einen Satz von 19% geändert werden. Speisen die außer Haus (zur Abholung oder zur Lieferung) angeboten werden, behalten weiterhin den ermäßigten Steuersatz von 7%. Auf Getränke wird immer ein Satz in Höhe von 19% angewendet.
Einstellungen in NARAMIS Restaurantsoftware
Vor der Erstellung der Berichte müssen alle Bestellungen abgeschlossen werden. Während der Umstellung dürfen keine Bonierungen vorgenommen werden. Bei der Verwendung von Hotelzimmern, müssen auch diese abgeschlossen werden. Sollten nicht alle Umsätze aus der Kasse abgeschlossen sein, dann lässt sich die Mehrwertsteuer nicht ändern (die Felder bleiben grau und sind nicht zu bearbeiten).
Wählen Sie den Punkt “Einstellungen”
Erstellen Sie alle Finanzberichte (Tagesabschluss)
Hier ist das aktuelle Datum zu wählen
Die Erstellung kann einige Zeit in Anspruch nehmen
Auf Seite 3. sind alle Monatsberichte zu erstellen
Hier ist der aktuelle Monat zu wählen
Die Erstellung kann einige Zeit in Anspruch nehmen
Erstellen Sie alle Periodischen Berichte (Jahres/Quartalsbericht)
Hier ist der höchste Z2 Bericht zu wählen.
Die Erstellung kann einige Zeit in Anspruch nehmen
Auf Seite 2 ist nun der Punkt MwSt. zu wählen
Aktuell sollten die abgebildeten Einstellungen vorhanden sein. Die Einstellung für den Steuersatz 7% – 7% muss geändert werden.
Die ersten 7% gelten für den Verkauf im Haus
Die zweiten 7 % gelten für den verkauf außer Haus
Die Änderungen müssen wie abgebildet durchgeführt werden:
von 7% – 7% auf 19% – 7%
(der Prozentsatz für “in Haus” wird auf 19% geändert)
(der “außer Haus” Prozentsatz” verbleibt bei 7%)
Die “Gestzl. Beschreibung” muss auf “Allgemeiner Steuersatz” gestellt werden.
Die “Gesetzl. Beschreibung Reduziert” verbleibt bei “Ermäßigter Steuersatz”
(diese Angaben sind wichtig für den korrekten betrieb der TSE und müssen unbedingt angepasst werden)
Hier kann das Ergebniss noch einmal kontrolliert werden.
Die Umstellung der MwSt. ist damit abgeschlossen.
Es wird empfohlen das die Zuweisung der Mehrwertsteuersätze in den Artikeln noch kontrolliert wird.
Mehrwertsteuer Artikel kontrollieren
Auf Seite 1. den Button “Artikel” wählen
Den im Bild markierten Button “Alle” klicken
Den ersten Artikel links oben öffnen
Bei dem Punkt MwSt. ist je Artikel zu überprüfen ob der korrekte Satz eingestellt ist.
Mit den Pfeiltasten auf der rechten Seite kann zwischen den einzelnen Artikeln gewechselt werden.
Oben Links ist der aktuell ausgewählte Artikel erkenntlich